Im Jahr 2009 wurden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ veröffentlicht. Entlang dieser Leitlinien wird seitdem Tierschutzrecht gesprochen, und Pferdehaltungsbetriebe überprüft und beurteilt. Im Jahr 2020 fanden diese Leitlinien ihre logische Fortsetzung. Aufbauend auf den ersten Leitlinien zur Pferdehaltung, wurden im Juli 2020 Leitlinien zum „Tierschutz im Pferdesport“ veröffentlicht. Sie beschreiben für alle ReiterInnen verbindlich, was tierschutzgemäß ist und zeigen Beispiele auf, womit Grenzen zum tierschutzwidrigen Verhalten überschritten werden. Überschreitungen dieser Grenzen haben meist den Charakter von Straftaten.
Zu Recht sind die Ansprüche an uns ReiterInnen hoch, geht es doch um unsere Pferde. Sie kennen z.B. praktisch keine Lautäußerungen, wenn sie Schmerzen empfinden. ReiterInnen müssen deswegen ihre Pferde „lesen können“. Der vermenschlichte Blick „Dem ist es sicher kalt.“ oder „Die hat immer Hunger.“ sind dabei genauso falsch, wie das Nicht-zur-Kenntnis-nehmen (können) von Stimmungen und Problemen bei Pferden.
Die neuen Leitlinien sind Pflichtlektüre für aktive ReiterInnen, denn „Der verhaltens- und tierschutzgerechte Umgang mit Pferden bei deren Ausbildung, beim Training und bei der Nutzung verlangt ein hohes Maß an Wissen und Können. Personen, die mit Pferden Umgang haben, müssen in der Lage sein, das Verhalten des Pferdes als Ausdruck seiner Befindlichkeit zu erkennen und zu beurteilen, …“
Mit reiterlichen Grüßen,
Hanno Wolfram